Rechtliche Betreuung erwachsener Menschen
Wir werden als Betreuerinnen für erwachsene Menschen vom Betreuungsgericht bestellt. Die Betreuung erfolgt in einem vorher genau festgelegten Umfang.
Das Selbstbestimmungsrecht des betroffenen Menschen wird dabei soweit wie möglich gewahrt.
Die Betreuung ist Rechtsfürsorge zum Wohle des betroffenen Menschen.
Julia Diestelkamp
Kanzlei Diestelkamp